
// Rechtliche Informationen
Hinweisgeberschutzgesetz
Im Rahmen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) haben wir eine interne Meldestelle eingeführt, an die Sie vertrauliche Hinweise geben können. Diese Meldestelle dient dem Schutz und der Förderung eines transparenten und integren Arbeitsumfelds.
Diese interne Meldestelle ermöglicht Ihnen, Hinweise zu möglichen Verstößen gegen Gesetze, internen Richtlinien oder anderen Missständen am Arbeitsplatz vertraulich und sicher zu melden. Sie können dies anonym oder unter Angabe Ihrer Identität tun, je nachdem, welche Vorgehensweise Sie bevorzugen. Die Meldestelle unterliegt einer Verschwiegenheitspflicht und gewährleistet somit den Schutz Ihrer Daten und Informationen.
Um einen Hinweis einzureichen, haben Sie mehrere Optionen zur Auswahl:
1. Online über upz-sitech.hinweisgeberschutzsystem.de
2. Telefonisch unter 0151/15059704
3. Persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit Herrn Woche unter 034954/490960 oder Herrn Bernstädt unter 034954/490934
Keine Nachteile durch Meldung von Verstößen
Durch die berechtigte Meldung von Verstößen entstehen Ihnen keine Nachteile. Das Hinweisgeberschutzgesetz bietet einen umfassenden Schutz, den wir sehr ernst nehmen.
Vertraulichkeit
Mit Ihren personenbezogenen Daten und mit den personenbezogenen Daten der von der Meldung betroffenen Personen gehen wir vertraulich um. Personenbezogene Daten werden nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz verarbeitet. Zudem sind wir nach § 8 HinSchG verpflichtet, die Identität der hinweisgebenden Person sowie der von der Meldung betroffenen Personen weitgehend zu schützen. Das bedeutet, personenbezogene Daten werden nur den zuständigen Personen der internen Meldestelle bekannt und dürfen nur in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen (§ 9 HinSchG) offengelegt werden. Die Identität von Personen, die grob fahrlässig oder vorsätzlich falsche Informationen melden, wird nach Maßgabe des HinSchG nicht vor einer Weitergabe geschützt.
Wir möchten betonen, dass die Einführung der internen Meldestelle ein weiterer Schritt ist, um eine vertrauensvolle Arbeitsumgebung zu schaffen, in der Integrität und Compliance im Mittelpunkt stehen. Wir sind fest davon überzeugt, dass die Bereitstellung dieser Meldestelle dazu beiträgt, mögliche Missstände aufzudecken und zeitnah Maßnahmen zu ergreifen.